AGB

AGBs der Hexenwäldchen UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG

Stand 2024

  1. Vertragsabschluss
    Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages/Beherbergungsvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Für das Unternehmen Hexenwäldchen UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (im Folgenden Hexenwäldchen) wird der Vertrag verbindlich, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben.
    Vertragspartner sind das Hexenwäldchen und der Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hexenwäldchen gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
    Es kommt kein Reisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten in unserem Preisteil, auch bei den Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung.
  2. Mietpreis
    Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Sie gilt als fest vereinbart. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht.
    Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz, die in Inanspruchnahme von Rabattierungen muss bei der Anreise angemeldet werden. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist nicht möglich. Eine nachträgliche Anerkennung des Rabatts ist nicht möglich.
  3. Bezahlung, Rechnungsstellung und StornobedingungenBezahlung
    Bei Anreisen (gerne auch spontan) außerhalb der Hauptsaisonzeiten (die Wochenenden um Himmelfahrt und Pfingsten herum, sowie der Zeitraum vom 20.06. – 31.08.) erfolgt die Abrechnung vor Ort bei Anreise.
    Wanderer (Wasser-/ Rad-/ Fußwanderer), welche eine oder zwei Nächte bei uns verbringen, zahlen den Aufenthalt vor Ort bei Anreise (auch während der Hauptsaisonzeiten).
    Für Buchungen in der Hauptsaison (die Wochenenden um Himmelfahrt und Pfingsten herum, sowie der Zeitraum vom 20.06. – 31.08.) nehmen wir Vorkasse.
    Die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung fällig.
    Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor dem Anreisetag fällig.
    Können wir keinen pünktlichen Zahlungseingang vermerken, erlischt die Reservierung!Schriftverkehr und Rechnungsversand
    Sämtlicher Schriftverkehr (Rechnungen/ Mahnungen/ Vertragsinhalte) wird per mail versendet und der Gast (Endverbraucher) akzeptiert die Wirksamkeit.Rabatt
    Gäste, welche 100% des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlen, bekommt 5% Rabatt auf den Gesamtpreis.

    Frühere Abreise
    Bei einer verfrühten Abreise erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.

    Stornokosten

Wenn Sie Ihre Buchung stornieren möchten, kommen folgende Kosten auf Sie zu:
Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: 25% der Gesamtkosten
Stornierung zwischen 29 – 15 Tage vor der Anreise: 50% der Gesamtkosten
Stornierung zwischen 14 – 1 Tag vor der Anreise: 75% der Gesamtkosten
Absage am Tag der Anreise/ Nichtanreise: 100% der Gesamtkosten

Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer externen Reiserücktrittsversicherung (z.B. ERV Europäische Reiseversicherung).

  1. Anreise und Abfahrt

Der gebuchte Stellplatz steht am Ankunftstag ab 12.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Belegung besteht nicht. Am vereinbarten Abreisetag sind die Stellplätze bis spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hexenwäldchen über den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Objekts bis 15.00 Uhr 50% des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 17.00 Uhr 100 %.
Nach 21.00 Uhr sind keine An- und Abreisen möglich, die Schranke ist dann geschlossen!

  1. Abweichungen/Nachbesserung

Abweichungen/Schwankungen der Parzellengröße und in der maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplans behalten wir uns vor.

  1. Nichterscheinen/verspätete Anreise

Im Falle einer wesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung der Rezeption notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz nur bis 20.00 Uhr am vereinbarten Anreisetag freigehalten. Stellplätze, die nach 20.00 am vereinbarten Miettag nicht belegt sind, und für die keine Vereinbarung über eine spätere Belegung erfolgt ist, können anderweitig vergeben werden, ebenso Stellplätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden.
Sofern vorhanden, erfolgt bei verspäteter Anreise die Unterbringung auf einem anderen Stellplatz, ein Anrecht auf einen Stellplatz besteht nicht mehr.

  1. Haftung des Mieters:

Vom Mieter verursachte Schäden jeglicher Art sind vom Mieter zu erstatten. Der Mieter haftet auch für seine Mitreisenden.

8. Platzordnung

Die Platzordnung (lt. Aushang) wird von jedem Gast sowie seinen Mitreisenden bei der Ankunft als verbindlich anerkannt. Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben u.a. die Regelungen hinsichtlich der Ruhezeiten zu beachten. Bei groben Verstößen steht dem Platzinhaber eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung der Miete besteht dann nicht.

9.Besuch

Es dürfen nur die angemeldeten Personen den Platz benutzen. Besuch nach Anmeldung in der Rezeption. Tagesgäste sind nach Anmeldung in der Rezeption willkommen (Tagesgast-Pauschale). Tagesgäste müssen den Platz bis 21.30 Uhr verlassen.

  1. Befahren des Platzes mit Kraftfahrzeugen

    Das Befahren des Campingplatzes ist jedem angemeldeten Fahrzeug einmal täglich gestattet. Zwischen 21.00 Uhr und 07.00 Uhr ist die Schranke geschlossen
  2. Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen.
Das Hexenwäldchen haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Angehörigen oder seinen Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.

  1. Irrtümer

Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

  1. Vorbehalt zur Preisanpassung

Alle Preise beruhen auf den zurzeit geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersätzen. Bei Erhöhung eines Umsatzsteuersatzes bzw. wenn steuerfreier Umsatz steuerpflichtig wird, und falls die Leistung noch nicht erbracht ist, machen wir von unserem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergeben, Gebrauch, auch wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor in Krafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist.

  1. Bootsvermietung

Bei der Vermietung von Booten gelten gesonderte Geschäftsbedingungen (siehe unten).

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist das Amtsgericht Waren (Müritz).

AGBs der KanuBasis Blankenförde

Stand 2024

  1. Die Benutzung der Boote und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nur für von ihm grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Der Mieter haftet für Schäden des Bootes und des Zubehörs, die während der Mietzeit entstehen. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor Antritt der Bootsfahrt hinzuweisen.
  3. Der Mietpreis für Boote ist vor der Übernahme der Boote zu entrichten, es sein denn, es ist vorab vertraglich anders vereinbart. Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Für das auszuleihende Boot und Bootszubehör ist eine geeignete Sicherheit (in Form eines Lichtbildausweises) als Pfand zu hinterlegen.
  4. Eine Reservierung von Booten erfolgt gegen Vorkasse des Gesamtbetrages. es erfolgt keine Rückerstattung der Kosten bei Nichtinanspruchnahme bzw. frühzeitiger Rückgabe der Boote.
  5. Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, dass ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen. Für liegen gelassene Boote haftet der Mieter in vollem Umfang. Muss ein Boot vom Vermieter zurückgeholt werden, hat der Mieter eine Gebühr von € 50,00 pro Boot zu bezahlen.
  6. Der Mieter erkennt an, dass er Gewässer 1.Ordnung (gemäß Bundesschifffahrts-Verkehrsordnung) nur mit amtlich gekennzeichneten Booten befahren darf. Sollte er diesem zuwider handeln, hat er gegenüber dem Vermieter das zu erwartende Bußgeld zu erstatten.
  1. Die vom Vermieter an den Mieter ausgehändigten Informationen über das Paddeln und Verhalten im Nationalparkgebiet und die Befahrens-Regelungen für die Nationalparkgewässer sind zu befolgen und sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien nahekommt.
  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Waren (Müritz).